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Information zur Notbetreuung (derzeit für Lerngruppe 2a und b)

24.06.2020

Während des Fernunterrichts wird eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler angeboten. Anspruchsberechtigt sind Kinder von Schlüsselpersonen bis zum 12. Lebensjahr sowie ältere Kinder unter bestimmten Bedingungen.
Der Anspruch auf Notbetreuung muss vom Arbeitgeber bescheinigt werden. Die anspruchsberechtigten Berufe sind in der jeweils gültigen Eindämmungsverordnung beschrieben - dies ist zurzeit die sechste Eindämmungsverordnung (§14). Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Notbetreuung bitte an die Schulleitung.