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Änderung für 07 und 08. Januar 2021

10.12.2020

Wie bereits bekannt ist, findet am 07.01.2021 und 08.01.2021 kein Unterricht statt. An diesem Tag soll den Lehrerinnen und Lehrern, den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Verwaltungspersonal an Schulen die Möglichkeit zu freiwilligen Corona-Schnelltests gegeben werden. 

Beide Tage können aus rechtlichen Gründen nicht als Ferientage ausgewiesen werden. Aus diesem Grunde sind die Hortträger auch nicht verpflichtet, am 07.01.2021 und 08.01.2021 eine Ganztagsbetreuung in den Horten zu organisieren. 

Die Hausleitung des Ministeriums für Bildung hat daher entschieden, dass die Schulen an diesen Tagen den Eltern oder Sorgeberechtigten, die darauf angewiesen sind, eine Notbetreuung anbieten. Ein Nachweis der Arbeitgeber zur Unabkömmlichkeit der Eltern oder Sorgeberechtigten ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf Notbetreuung. Es reicht die Erklärung der Eltern oder Sorgeberechtigten, dass weder sie noch Dritte die Betreuung an beiden oder an einem der beiden Tage übernehmen können.

Diese Erklärung geben wir den Schülerinnen und Schüler am heutigen Donnerstag mit und bitten um fristgerechte Rückgabe bis zum Dienstag, 15.12.20. Sie finden sie außerdem im Downloadbereich unten.