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Schulbetrieb ab 01. März 2021

23.02.2021

Der Schulbetrieb der Grundschule Hötensleben wird sich an den Inzidenzwerten des Landkreises Börde orientieren.

Ab Montag, 01. März 2021 gilt derzeit: Der Unterricht für alle Grundschülerinnen und Grundschüler findet als Präsenzunterricht statt, eine Präsenzpflicht besteht jedoch nicht.
Die Erziehungsberechtigten zeigen schriftlich bis Freitag, 26.02.2021 an, ob ihr Kind am Unterricht in der nächsten Woche teilnimmt oder die Schulpflicht durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause erfüllt wird. Diese Entscheidung ist für die jeweilige Woche verbindlich.
Sie erhalten diese Abfrage per Mail. Die Antwort dazu muss bis Freitag um 12.00 Uhr per Mail bei der entsprechenden Lehrkraft Ihres Kindes oder im Briefkasten an der Schule vorliegen.
Diese Abfrage wird wöchentlich erfolgen.
Bei der Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Vorlage des Gesundheitsfragebogens (im Ranzen Ihres Kindes oder im Downloadbereich unten) am Montag, 01. März 21 erforderlich und immer dann, wenn Ihr Kind 5 Tage nicht in der Schule anwesend war.

Ab Montag, 08.03.2021 tritt folgende Regelung laut Rahmenhygieneplan des Ministeriums für Bildung in Kraft:
Distanzunterricht findet statt, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Eine Notbetreuung wird angeboten.
Präsenzunterricht ohne Präsenzpflicht findet statt, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Eine Notbetreuung oder Distanzunterricht wird nicht angeboten.
Regelbetrieb findet statt, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner unterschritten wird. Teilnahme ist verpflichtend.

Das Ministerium für Bildung gibt auf der Basis der 7-Tages-Inzidenz der vorherigen sieben Tage jeweils am Donnerstag durch Runderlass des Referats 35 im Ministerium für Bildung bekannt, welche der vorstehenden Regelungen in der folgenden Woche für die Schulen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten angewandt werden.