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Aktuelle Informationen Durchführung Schnelltest

14.04.2021

Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, hat am 13. April 2021 das Verwaltungsgericht in Magdeburg dem Antrag von Eltern stattgegeben, dass die Testpflicht an den Schulen in Verbindung mit einem Zutrittsverbot rechtswidrig ist. 

Da die Testpflicht in der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung nicht vorgesehen ist, kann der Zutritt zur Schule nicht verwehrt werden, wenn kein negativer Coronatest vorliegt.

Das Bildungsministerium setzte damit die Testpflicht bis zum Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung vorerst aus.

Weitere Vorgehensweise an der Grundschule Hötensleben

Der geplante Test am Freitag wird nicht durchgeführt. Eine Testpflicht tritt voraussichtlich erst wieder ab dem kommenden Montag zusammen mit der aktuellen Eindämmungsverordnung in Kraft.

Am morgigen Donnerstag, 15.04.21, besteht in Vorbereitung dessen die Möglichkeit für Eltern in der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr einen Schnelltest aus der Schule abzuholen, um den Test für Montag, 19.04.21 zu Hause im Ausnahmefall durchzuführen.