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Weitere Hinweise zum Schubetrieb ab 26.04.21

25.04.2021

In der Woche ab 26.04.21 wird für den Landkreis Börde gemäß der Vorab Information des Ministeriums für Bildung durch den Landrat Wechselunterricht an allen Schulen verfügt, das bedeutet für die Grundschule Hötensleben ein täglicher Wechsel vom Lernen in der Schule und Lernen zu Hause.

Dazu weitere Hinweise:

  • Es gibt keine landesrechtliche Grundlage mehr für die Aufhebung der Präsenzpflicht. Das heißt, es gilt Präsenzpflicht im Wechselbetrieb an den entsprechenden Tagen.
  • Voraussetzung zum Betreten des Schulgebäudes bleibt weiterhin das Vorliegen eines negativen Schnelltests.

Die zweimalige Testung pro Woche für die Schülerinnen und Schüler entsprechend der Einverständniserklärung wird in zwei Zeitfenstern organisiert:
1. Am Montag: Testung aller Kinder der zur Schule kommenden Gruppe sowie der in der Notbetreuung anwesenden Kinder.

Am Dienstag: Testung aller Kinder, welche am Tag vorher noch nicht getestet wurden.
2. Am Donnerstag: Testung aller Kinder der zur Schule kommenden Gruppe sowie der in der Notbetreuung anwesenden Kinder.

Am Freitag: Testung aller Kinder, welche am Tag vorher noch nicht getestet wurden.

Bitte passen Sie Ihre Testung zu Hause den entsprechenden Zeiten an, da die Selbstauskunft nicht älter als 24 Stunden sein darf.

  • Für die Notbetreuung wurde eine gemeinsame Empfehlung des Ministeriums für Soziales und Ministeriums für Bildung erarbeitet. Es gilt im Moment weiterhin, dass es keine aktualisierten Nachweise für den Anspruch darauf gibt. Nutzen Sie bitte die im Downloadbereich hinterlegten Formulare. Wer bereits eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten vorlegen kann, fügt dieser bitte die Erklärung bei, dass keine alternative Betreuung des Kindes möglich ist. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist es möglich, die erforderliche Bescheinigung bis Mittwoch, 7.30 Uhr nachzureichen.
  • Das Infektionsschutzgesetz sieht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im ÖPNV vor, das gilt demnach auch für die Schülerbeförderung (ab sofort!). Demnach wäre eine medizinische OP-Maske nicht ausreichend.
  • Bitte denken Sie daran, die Essenbestellung Ihres Kindes an die entsprechende Anwesenheit in der Schule anzupassen.