Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Regelungen zum Vollzug des § 28b Abs. 3 IFSG an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt

27.04.2021

Zur Sicherstellung eines landesweit einheitlichen Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes erlässt das Ministerium für Bildung folgende Regelungen für den Schulbetrieb (Auszug):

  • Abweichend vom Rahmen-HIA-Schule sind spätestens ab dem 3. Mai 2021 auf dem Schulgelände und in Schulgebäuden überall dort, wo bisher das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmasken) vorgeschrieben war, medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (OP-Masken) oder Atemschutzmasken (FFP-2 oder vergleichbar z. B. KN95) zu tragen.
  • In Erweiterung des Schutzziels des Infektionsschutzgesetzes bleibt die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler weiterhin ausgesetzt.                                                                
    Die Entscheidung der Erziehungsberechtigten, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Schulpflicht nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule, sondern ausschließlich durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause erfüllt, ist schriftlich anzuzeigen.