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Informationen zu Schulstart 2021/22

30.08.2021

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2, 3 und 4 beginnt am Donnerstag, 02.09.21 wieder der Schulalltag. Die Schulanfänger haben am Samstag, den 04. September 2021 ihre Einschulung, zu welcher es noch eine gesonderte Mitteilung geben wird.

Es gilt ein neuer Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt. Die wichtigsten Informationen:  

Regelbetrieb

Das neue Schuljahr startet im Regelbetrieb. Es gibt wieder einen regulären Stundenplan mit allen Unterrichtsfächern. Die Unterrichtszeiten für alle Klassen sind wieder einheitlich.

Präsenzpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler unterliegen im Rahmen des Regelbetriebes grundsätzlich der Präsenzpflicht in der Schule

Testpflicht

Am 1. Schultag ist unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes/-gebäudes eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests (eines Testzentrums, einer Apotheke eines Arztes/einer Ärztin, nicht älter als 24 Stunden) vorzulegen. Alternativ ist es natürlich wieder möglich unter Aufsicht des Schulpersonals einen Antigen-Selbsttest in der Schule durchzuführen. Für die erste Testung gilt die vorliegende Einverständniserklärung des letzten Schuljahres. Im Downloadbereich finden Sie ein Formular, falls Sie Ihr Einverständnis erstmalig erklären möchten. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit einen Antigen-Selbsttest in der Schule gegen Empfangsbestätigung von den Erziehungs- und/oder Personensorgeberechtigten abzuholen, um diesen dann zu Hause durchzuführen und mit der erhaltenden qualifizierten Selbstauskunft zu bestätigten. Erster Abholtermin: Dienstag, 31.08.21, 13.30 bis 14.30 Uhr

In den darauffolgenden zwei Schulwochen müssen sich die Kinder dreimal wöchentlich auf das CORONA-Virus testen. Ab dem 20. September 2021 werden die Schnelltests wieder im bekannten Testrhythmus (montags und donnerstags) durchgeführt.

Von der Testpflicht ausgenommen sind genesene Schülerinnen und Schüler, wenn der Schule ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Maskenpflicht

Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht nur auf den allgemeinen Verkehrswegen. Also auf dem Schulflur, den Toiletten und beim Anstellen zum Mittagessen. Im Unterricht sowie auf dem Schulhof ist das Tragen nicht verpflichtend. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind im Ranzen eine zweite Mund-Nasen-Bedeckung hat.

Lüften

Es ist auf eine intensive Lüftung aller genutzten Räume zu achten. Das bedeutet, dass auch während des Unterrichts mindestens alle 20 Minuten eine Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über 5 Minuten vorzunehmen ist. Bitte geben Sie daher Ihrem Kind, falls erforderlich, eine dünne Jacke für den Klassenraum mit.