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ERGÄNZUNG Aktuelle Informationen vom 23.11.21

23.11.2021

Bezüglich der Befreiung der Präsenzpflicht vom Unterricht gibt es eine Ergänzung der Pressemitteilung durch Frau Feußner (Bildungsministerin):

Die Schulpflicht wird weiterhin regelhaft durch den Unterrichtsbesuch in der Schule erfüllt. Die Schülerinnen und Schüler können durch die Sorgeberechtigten von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden. Bei geteiltem Sorgerecht bedarf es einer einvernehmlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder und Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte – wie im Präsenzunterricht - gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten von den Schulen nicht zu leisten. Wie im vergangenen Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung (Hausaufgaben).

Bei der erstmaligen Abmeldung von der Präsenzbeschulung ist die unten stehende Erklärung am Tag vorher der Schule im Original zukommen zu lassen (Einwurf Postkasten am Fußgängereingang Barnebergerstraße). Alle weiteren Abmeldungen erfolgen formlos über die Schulcloud freitags bis 12.00 Uhr. Diese gelten dann jeweils für eine Woche.