Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

ERGÄNZUNG Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen Nachricht vom 11.11.21

24.11.2021

In dem Schulleiterbrief vom 11.11.21 der Bildungsministerin Frau Feußner findet sich unter Punkt IV folgende Aussage:

Mit dem zentralen Pandemiestab des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist ebenfalls verabredet, dass die Gesundheitsämter nur noch die oder den positiv Getesteten und Personen die im selben Haushalt leben, mit einer Quarantäne beauflagen.

Aus diesem Grund gilt: Wird eine im selben Haushalt lebende Person mit einer Quarantäne beauflagt, bleibt das Schulkind bis zum Ende dieser Zeit ebenfalls zu Hause. Nach dem Ende der Quarantänezeit kann das Kind, wenn es symptomfrei ist, wieder die Schule ohne Nachweis eines negativen PCR-Testes besuchen.

Bitte denken Sie an die Mitteilungspflicht über das eventuelle Vorliegen eines positiven PCR-Testes mit Quarantäneanordnung, um die Schülerinnen und Schüler mit ihren Familien sowie das Personal in der Schule zu schützen. Nur dann kann der Präsenzunterricht im Regelbetrieb an unserer Schule aufrechterhalten werden.