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Zur Maskenpflicht im Unterricht

06.12.2021

Im Downloadbereich finden Sie eine neue Lesefassung der 15. Eindämmungsverordnung. Dort sind die Änderungen der 15. EDVO durch die Zweite Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 04.12.2021 eingearbeitet.

Erheblich für den Schulbetrieb ist insbesondere die Neufassung von § 14 Abs. 6 der 15. EDVO. Ab sofort gilt in allen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-und-Nasenschutzes auch während des Unterrichts.

Ausgenommen davon ist das Fach Sport sowie das Einnehmen von Mahlzeiten. Zur Erleichterung wird an unserer Schule die Pause zwischen der 3. und 4. Stunde verlängert und im Freien durchgeführt. Die 6. Stunde endet bereits 13.25 Uhr.  Bitte achten Sie darauf, dass sich im Ranzen Ihres Kindes eine Reserve-Maske befindet.

Weitere Ausführungen zum Schulbetrieb entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beigefügten Rahmenhygieneplan.