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Schulbetrieb nach den Winterferien

14.02.2022

Ab dem 21. Februar 2022 wird zunächst der Unterricht im bekannten Modus fortgeführt. Es werden alle Möglichkeiten genutzt, um unter strikter Einhaltung der Hygieneregeln, der Maskenpflicht und der täglichen Testpflicht den Präsenzunterricht im Regelbetrieb aufrechtzuerhalten.

Soweit es die pandemische Situation zulässt und sich das Infektionsgeschehen insgesamt verlangsamt, sollen ab dem 28. Februar 2022 unter Beibehaltung der bekannten Hygieneregeln und der schultäglichen Testungen zunächst auf das Tragen einen Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht verzichtet werden.

Dabei gilt weiterhin folgende Ausnahme: Soweit einer der Selbsttests positiv ausfällt, hat die betroffene Klasse oder Lerngruppe und das dort eingesetzte Personal an den nächsten fünf Tagen auch im Unterricht einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen. Wird der Infektionsverdacht durch einen PCR-Test widerlegt, entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht.

Ab dem 07. März 2022 ist geplant die Testungen auf drei Tests pro Woche zu reduzieren. Voraussetzung ist, dass sich das Infektionsgeschehen verlangsamt.

Außerhalb des Unterrichts ist im Schulgebäude weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf dem Schulhof besteht dazu keine Verpflichtung.