Schulbetrieb ab 07. März 2022

06.03.2022

Ab dem 07. März 2022 entfällt im Unterricht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zugleich reduziert sich die Anzahl der Tests auf drei Schnelltests pro Woche.

Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn in einer Klasse ein Kind positiv getestet wurde. In diesem Fall gilt, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in der betreffenden Klasse auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bis zur Klärung durch einen PCR-Test.

Grundlagen für die Regelungen bilden die 16. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die 5. Allgemeinverfügung des Landkreises Börde, die Sie im Downloadbereich finden.