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Schulbetrieb ab 04. April 2022

02.04.2022

Mit Wirkung vom 03. April 2022 tritt die 17. Eindämmungsverordnung in Kraft. Begleitend zu der aktuellen Verordnung, hat das Ministerium für Bildung auch einen Schulleiterbrief mit weiteren Erläuterungen zur Verfügung gestellt.

Demnach entfällt ab dem 04. April 2022 die Maskenpflicht in den Schulen nun auch auf den allgemeinen Verkehrswegen im Schulgebäude.

Sämtliche Beschränkungen für den Sport- und Musikunterricht sind aufgehoben.

Die Testpflicht bleibt noch bis zum 24. April 2022 bestehen.

In der Schulwoche vom 04. April bis 08. April 2022 wird noch an drei Tagen getestet. Nach den Osterferien erfolgen in der Schulwoche vom 19. April 2022 bis 22. April 2022 nur noch zwei Testungen (für unsere Schule am Dienstag, 19.04. und am Donnerstag 21.04.22)

Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn in einer Klasse ein Kind positiv getestet wurde. Für diesen Fall wird seitens des Bildungsministeriums empfohlen, für die kommenden 5 Tage im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Schnelltests sind nicht mehr vorgesehen.

Angesichts der nach wie vor erhöhten Inzidenzen kommt insbesondere den grundlegenden Hygieneregelungen (wie z.B. Einhaltung der Husten- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen und regelmäßiges infektionsschutzgerechtes Lüften) bis auf weiteres eine große Bedeutung zu.