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Schulbetrieb nach den Sommerferien

24.08.2020

Am Dienstag, dem 18. August 2020 hat die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach den Sommerferien beschlossen. Diese Maßnahmen wurden in einem Rahmenhygieneplan festgehalten. Die Schulen sind aufgefordert, die hier beschlossenen Maßnahmen strikt umzusetzen.

 

Die hier dargestellten Ausführungen zum Rahmenhygieneplan wurden, zur Verbesserung der Lesbarkeit auf die für die Schülerinnen und Schüler sowie die Personensorgeberechtigen im Wesentlichen notwendigen Inhalte gekürzt.

Es gilt jedoch grundsätzlich der vollständige Rahmenhygieneplan, den Sie über den Link am Ende des Dokumentes herunterladen können.

 

Maskenpflicht

An den ersten beiden Schultagen (27. August 2020 und 28. August 2020) gilt an allen Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände sowie innerhalb des Schulgebäudes, jedoch nicht während des Unterrichts.

Generell gilt die Verpflichtung für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte einen Mund-Nasen-Bedeckung bei sich zu führen.

 

Bildung von Kohorten

Mit dem Ziel, umfassende Schulschließungen zu vermeiden, sieht der Rahmenhygieneplan für die Schulen die Bildung sogenannter "Kohorte" vor. Diese können in kleinen Schulen aus der ganzen Schule oder in größeren Schulen aus einzelnen Klassen oder Jahrgangsstufen bestehen. Auch andere Varianten der Kohortenbildung sind möglich, sofern sie durch örtliche Gegebenheiten sinnvoll erscheinen.

An unserer Schule bilden die Lerngruppen der SEP1 und 2 sowie die Klassen 3 und 4 jeweils eine Kohorte.

 

Weitere Maßnahmen zu Beginn des Schuljahres

Personensorgeberechtigte müssen zu Schuljahresbeginn eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Infektionsschutzmaßnahmen des Hygieneschutzplanes abgeben. Hierfür wird den Schülerinnen und Schülern ein entsprechendes Formular am ersten Schultag zur Verfügung gestellt. Wird diese Versicherung bis zum 31.8.2020 (für den Schuljahrgang 1 gilt der Stichtag 2.9.2020) nicht in der Schule abgegeben, ist der betreffenden Schülerin oder dem Schüler das Betreten der Einrichtung nicht mehr gestattet, solange, bis diese Versicherung vorliegt.

Der Unterricht an den ersten beiden Schultagen dauert von der 1. bis zur 5. Stunde.

 

 

Drei-Stufenplan für den Schulbetrieb

Der Rahmenhygieneplan des Landes Sachsen-Anhalt sieht für den Schulbetrieb, in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen, einen Drei-Stufenplan vor. Damit soll eine generelle Schulschließung, wie wir sie in der Vergangenheit erlebt haben, vermieden werden. Die Ausführungen zu diesem Stufenplan finden Sie im Rahmenplan (siehe Link).

 

Rückkehrer aus Risikogebieten

Für Schülerinnen und Schüler die aus Risikogebieten zurückkehren gilt, dass sie sich spätestens innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr testen lassen müssen. Ohne das Vorliegen eines negativen Testergebnisses darf das Schulgelände und die Schulgebäude bis 14 Tage nach der Rückkehr nicht betreten werden.

Fehlzeiten die daraus resultieren, dass eine Testung bei Rückkehr nicht rechtzeitig erfolgen konnte, gelten als unentschuldigtes Fehlen.

 

Verhalten bei COVID-19-Verdachtsfällen

Die Schülerin oder der Schüler ist in einem Raum zu isolieren und eine Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen.

Das Lehrpersonal informiert die Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit der Bitte, ihr Kind umgehend aus der Schule abzuholen. Die betroffenen Personen sollten sich selbst umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt wenden.