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Hausordnung

Sicherheit, Ruhe, Stetigkeit und Ordnung sind Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit an unserer Schule.

Sie ist zugleich ständiges Ziel gemeinsamer erzieherischer Tätigkeit aller Pädagogen und technischer Mitarbeiter.

 

 

  1. Alle Pädagogen, technischen Mitarbeiter und Schüler beachten ständig die Festlegungen der Hausordnung und greifen bei Verstößen sofort ein.

  2. Die festgelegten Schulwege sind zur eigenen Sicherheit zu benutzen. Ein Versicherungsschutz für die Schüler ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn es sich um den direkten Schulweg handelt.

  3. Das Mitbringen der Fahrräder geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für die Fahrräder wird nicht übernommen. Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt.

  4. Eltern sollen das Schulgelände nur in dringenden Angelegenheiten und nach Terminabsprache betreten, um den Schulablauf nicht zu stören. Die Anmeldung erfolgt sofort im Lehrerzimmer/ Sekretariat oder bei der nächsten aufsichtsführenden Person.

  5. Die Busschleife und die Lehrerparkplätze sind freizuhalten. Das Schulgelände darf zur Sicherheit der Schüler nicht befahren werden.

  6. Auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulgebäude gilt analog zu den Regelungen des Jugendschutzgesetzes und des Bundesnichtrauchergesetzes ein allgemeines Rauchverbot.

  7. Das Schulgelände und - gebäude wird sauber gehalten. Abfälle sind zweckgemäß zu entsorgen. Die Eingangstür wird mit Beginn des Unterrichts geschlossen und öffnet zu den Hofpausen.

  8. Der Unterricht erfolgt nach dem jeweils gültigen Stundenplan bzw. dem Vertretungsplan. Die Schule ist um 7.20 Uhr geöffnet und schließt um 13.30 Uhr. Die Klassenräume dürfen um 7.20 Uhr betreten werden. Jacken und Turnbeutel werden in den jeweiligen Garderoben abgelegt.

  9. Mit dem ersten Klingelzeichen betreten alle Schüler ruhig und geordnet das Schulgebäude. Es wird nicht gelaufen. Jeder achtet auf ein kameradschaftliches und rücksichtsvolles Verhalten. Alle behandeln das Gebäude und das Mobiliar pfleglich.

  10. Die Toiletten sind keine Spielplätze. Sie werden sauber verlassen. Alle benutzen die Spülung und bei Bedarf die WC- Bürste.

  11. Die Hofpausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler bei regenfreiem Wetter auf dem Schulhof, sobald eine aufsichtsführende Person anwesend ist. Die Schülerinnen und Schüler beachten die Grenzen und spielen nicht in Gebüschen oder an Treppen. Benutzte Spielgeräte werden wieder zurückgebracht.

  12. Die Teilnehmer am Mittagstisch nehmen ihre Mahlzeit gruppenweise und unter Betreuung eines Pädagogen ein. Die Tische werden sauber verlassen.

  13. Nach den Pausen begibt sich jeder Schüler unverzüglich auf seinen Arbeitsplatz und bereitet sich auf den nachfolgenden Unterricht vor.

  14. Für Wertgegenstände, Smartwatches und weitere elektronische Geräte und nicht zum Unterricht gehörende Gegenstände wird kein Versicherungsschutz gewährleistet. Handys, Smartwatches und weitere elektronische Geräte müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlungen werden die betreffenden Geräte von der Schulleitung eingezogen.

  15. Das Tragen von Schmuck im Sportunterricht ist nicht gestattet.

  16. Das Fehlen eines Kindes ist am 1. Tag telefonisch und bei Wiedererscheinen schriftlich zu erklären, da sonst Verdacht auf Schulbummelei besteht. Beurlaubungen werden in Absprache gewährt.