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Informationen zur Notbetreuung ab 11.01.2021 - ERGÄNZUNG

14.01.2021

Ein Formular für den schulischen Bereich, mit dem Eltern aus systemrelevanten Berufen Ihren Anspruch auf Notbetreuung geltend machen können, ist seitens des Bildungsministeriums noch nicht veröffentlicht. Dieses steht frühestens morgen zur Verfügung.

In dringenden Fällen können Sie das zur Zeit geltende Formular des Landkreises Börde nutzen oder Montag früh eine Bescheinigung des Arbeitgebers zum Nachweis der Zugehörigkeit zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gemäß der derzeitig gültigen Eindämmungsverordnung vorlegen. Das dann vom Land Sachsen-Anhalt gültige Formular reichen Sie bitte zeitnah nach. WEITERHIN FINDEN SIE IM DOWNLOADBEREICH DIE EIGENAUSKUNFT FÜR SELBSTSTÄNDIGE.

Müssen Sie sowohl die Notbetreuung in der Schule als auch die Notbetreuung im Hort nutzen, brauchen Sie 2 Nachweise, da der Nachweis für die Schule auch hier im Sekretariat verbleiben muss.