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Ergänzende Hinweise zum Schulbetrieb

21.01.2021

Die Hinweise zum Schulbetrieb in Sachsen-Anhalt wurden am 21.01.21 vom Ministerium für Bildung aktualisiert:

Die zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Reglungen zu Schulschließungen und Notbetreuung werden bis zum 14.02.21 fortgeschrieben.

Gegenwärtig besteht keine allgemeine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung an den Schulen. Achten Sie bitte weiterhin darauf, dass Ihr Kind eine gut sitzende Alltagsmaske trägt sowie eine Reservemaske in seinem Ranzen hat. Beachten Sie, dass bei der Nutzung des Schulbusses laut 3. Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

Die Winterferien finden wie geplant vom 08.02. bis 13.02.21 statt.

Halbjahreszeugnisse sind nach dem gültigen Runderlass „Zeugnisse und Bescheinigungen der allgemeinbildenden Schulen“ zu erteilen. Die Übergabe erfolgt am 05.02.21 für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich an diesem Tag in der Notbetreuung befinden. Für alle übrigen zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich wieder in der Schule einfinden.

Ist eine vorzeitige Übergabe gewünscht, kann das Zeugnis am 05.02.21 von 8.00 – 10.00 Uhr sowie von 12.00 – 14.00 Uhr unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen aus dem Speiseraum der Grundschule Hötensleben vom Kind selbst oder von den Sorgeberechtigten abgeholt werden. Die Abholung ist für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen verpflichtend.

Derzeit wird davon ausgegangen, nach den Februarferien den Schulbetrieb in erhöhter Präsenz zu ermöglichen. Informationen dazu werden auf der Homepage veröffentlicht.