Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen

11.11.2021

Das Ministerium für Bildung informiert über die Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen gemäß der 7. Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Hier die wichtigsten Änderungen:

  1. Die Testfrequenz wird auf drei Mal in der Woche erhöht. Die Selbsttests sind ab sofort grundsätzlich in der Schule durchzuführen.
  2. Wird ein positiver Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigt, werden alle Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe/Klasse sowie das eingesetzte Personal an den kommenden 5 Schultagen täglich getestet.
    Weiterhin gilt für diese Personengruppe die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude und Unterricht.
  3. In der Schule positiv getestete Personen erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Damit wird eine zeitnahe PCR-Testung gewährleistet.
  4. Nur noch positiv Getestete und Personen die im selben Haushalt leben (z. B. Geschwisterkinder) werden vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Der Landkreis kann aufgrund von Allgemeinverfügungen davon abweichende Regelungen anordnen.
  5. Alle Personen, die sich länger als 10 Minuten im Schulgebäude aufhalten, müssen ein negatives Testergebnis gemäß §2 Abs. 1 der 14. SARS-CoV-2-EindV nachweisen oder entsprechend dieser Verordnung von der Testpflicht befreit sein.

Der Rahmenhygieneplan für Schulen wird kurzfristig angepasst.