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Anmeldung Einschüler/innen für das Sj. 2025/26

02.02.2024

Laut Runderlass des Kultusministeriums vom 26.01.2004 müssen die Einschüler/innen für das Schuljahr 2025/26 bis zum 28.02.24 an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Dies betrifft die Kinder, die bis zu 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Die Anmeldung erfolgt persönlich durch die Erziehungsberechtigten in der Grundschule Hötensleben am:

Montag, 05.02.24 von 8.00 – 12.00 Uhr,
Montag, 12.02.24 von 14.00 – 17.00 Uhr.

Bitte bringen Sie das Anmeldeformular und eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.

Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auf einen formlosen Antrag hin, vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn sie aus amtsärztlicher Sicht einen körperlichen, seelischen und sozialen sowie unter pädagogischen Gesichtspunkten einen entsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt.